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Die Allergiambulatorium W. W. GmbH ist bestrebt, ihre Website und mobile Anwendung im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), BGBl. I Nr. 106/2023, barrierefrei zugänglich zu gestalten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.allergiezentrum.at .
Die Website und die zugehörige mobile Version ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG (/de/glossar/web-content- accessibility-guidelines) 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von der Allergieambulatorium W.W. GmbH durchgeführten Selbstbewertung erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 26.06.2025 überprüft.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Inhalte und Services auf dieser Website zu optimieren, weiterzuentwickeln und auszubauen. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine benutzerfreundliche und barrierefreie Gestaltung.
Sollten Ihnen Barrieren auffallen, die die Nutzung unserer Website einschränken, oder sollten Sie Probleme feststellen, die in dieser Erklärung nicht erwähnt werden oder die die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen betreffen, bitten wir Sie, uns dies über das Kontaktformular mitzuteilen. Bitte beschreiben Sie das Problem möglichst genau und geben Sie die betreffende URL oder das betroffene Dokument an. Wir werden Ihre Meldung prüfen und uns so bald wie möglich bei Ihnen zurückmelden.
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
→ Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.