Telefonische Auskunft
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Häufig gestellte Fragen und Antworten:
Nein, seit dem 1.5.2023 gilt die bislang vorgeschriebene Maskenpflicht in Arzt-Ordinationen nicht mehr.
Wir akzeptieren folgende Zahlungsarten: in Bar, Bankomat Maestro, Kreditkarten von Visa und Mastercard sowie ApplePay.
Ja, für alle Untersuchungen auf Kasse ist die e-card notwendig.
Bei reinen Privatleistungen ist keine e-card erforderlich. Dazu gehören u.a. der H2-Atemtest, die Ernährungsberatung, der ALEX-Test, die Akupunktur, die Kinderpulmologische Untersuchung und der Laufprovokationstest.
Bitte beachten Sie aber, dass Privatleistungen (z.B. H2-Atemtest) aber je nach Fall auch zusammen mit anderen Leistungen (z.B. Arztgespräch, Blutabnahme etc) gemacht werden, die von der Krankenkasse aber übernommen werden würden und für die es deshalb wieder die e-card (und einen Überweisungsschein) bräuchte. Bitte bringen Sie deshalb sicherheitshalber zu Ihrem Termin Ihre e-card (und einen gültigen Überweisungsschein vom/von der praktischen Arzt:in oder Facharzt:in) mit. Darüber hinaus gibt es aber auch Privatleistungen (z.B. Test auf Histaminintoleranz, Zöliakie-Screening), die verpflichtend nur zusammen mit anderen Leistungen (z.B. Arztgespräch, Blutabnahme etc) angeboten werden, und die von der Krankenkasse übernommen werden würden und für die es deshalb wieder eine e-card (und einen Überweisungsschein) bräuchte. Bitte bringen Sie deshalb zu diesen Terminen Ihre E-Card und einen gültigen Überweisungsschein (vom/von der praktischen Arzt:in oder Facharzt:in) mit.
Bitte bringen Sie zum Termin Ihre e-card und Ihren gültigen Überweisungsschein mit, damit Ihre Kasse (ÖGK, SVS, BVAEB,…) die entsprechende Kosten übernimmt. Wenn Sie keinen Überweisungsschein zum Termin mitbringen, hat das Allergiezentrum Wien West keine Möglichkeit einer Abrechnung mit der entsprechenden Sozialversicherung und die erbrachten Leistungen müssen privat verrechnet werden.
Den Überweisungsschein bekommen Sie vom/von der praktischen Arzt:in oder vom/von der Facharzt:in.
Die Überweisung selbst ist eigentlich nur für das Quartal gültig, in dem sie ausgestellt wurde (gilt für alle Kassen, außer der BVAEB, diese ist nur einen Monat gültig). Dh der Termin muss im gleichen Quartal stattfinden, in dem der Überweisungsschein ausgestellt wurde.
Aufgrund der langen Wartezeit auf einen Termin akzeptieren wir aber derzeit Überweisungsscheine, die bis zu 6 Monate alt sind. Z.B. Ihr Termin ist am 10.Sept, dann muss die Überweisung im Zeitraum April bis September ausgestellt worden sein; Ihr Termin ist am 2.Okt, dann muss die Überweisung im Zeitraum Mai bis Oktober ausgestellt worden sein.
Bei reinen Privatleistungen ist kein Überweisungsschein erforderlich. Dazu gehören u.a. der H2-Atemtest, die Ernährungsberatung, der ALEX-Test, die Akupunktur, die Kinderpulmologische Untersuchung und der Laufprovokationstest. Bitte beachten Sie, dass bestimmte Privatleistungen (z.B. H2-Atemtest) aber je nach Fall auch zusammen mit anderen Leistungen (z.B. Arztgespräch, Blutabnahme etc) gemacht werden, die von der Krankenkasse übernommen werden würden und für die es deshalb wieder einen Überweisungsschein und die E-Card bräuchte. Bitte bringen Sie deshalb sicherheitshalber zu Ihrem Termin Ihre E-Card und einen gültigen Überweisungsschein (vom/von der praktischen Arzt:in oder Facharzt:in) mit.
Darüber hinaus gibt es bestimmte Privatleistungen (z.B. Test auf Histaminintoleranz, Zöliakie-Screening), die sogar verpflichtend nur zusammen mit anderen Leistungen (z.B. Arztgespräch, Blutabnahme etc) angeboten werden, und die von der Krankenkasse übernommen werden würden und für die es deshalb auch wieder einen Überweisungsschein und die E-Card bräuchte. Bitte bringen Sie deshalb zu diesen Terminen jedenfalls Ihre E-Card und einen gültigen Überweisungsschein (vom/von der praktischen Arzt:in oder Facharzt:in) mit.
Für Notfälle rufen Sie bitte den/die Notarzt:in unter 144 oder wenden Sie sich an die nächstgelegene Notfallambulanz eines Krankenhauses.
Bitte beachten Sie aber , dass Privatleistungen (z.B. H2-Atemtest) aber je nach Fall auch zusammen mit anderen Leistungen (z.B. Arztgespräch, Blutabnahme etc) gemacht werden, die von der Krankenkasse aber übernommen werden und für die es deshalb wieder einen Überweisungsschein und die E-Card braucht. Bitte bringen Sie deshalb sicherheitshalber zu Ihrem Termin Ihre E-Card und einen gültigen Überweisungsschein (vom/von der praktischen Arzt:in oder Facharzt:in) mit. Darüber hinaus gibt es aber auch Privatleistungen (z.B. Test auf Histaminintoleranz, Zöliakie-Screening), die zwingend nur zusammen mit anderen Leistungen (z.B. Arztgespräch, Blutabnahme etc) angeboten werden, und die von der Krankenkasse übernommen werden und für die es deshalb wieder einen Überweisungsschein und die E-Card braucht. Bitte bringen Sie deshalb zu diesen Terminen Ihre E-Card und einen gültigen Überweisungsschein (vom/von der praktischen Arzt:in oder Facharzt:in) mit.
Ja, aber Kaffee ist nur am Vortag und nur bis 10 Uhr erlaubt, ohne Milch. Danach nicht mehr. Bitte beachten Sie unser Informationsblatt zum H2-Atemtest mit allen wichtigen Hinweisen zur Vorbereitung auf den Test.
Grundsätzlich macht eine Allergietestung für angehende Imker:innen keinen Sinn, wenn bisher kein Stich erfolgte und keine Beschwerden vorlagen. Sollte jemand auf Insektenstiche schwere allergische Reaktionen entwickeln, die über eine reine lokale Hautreaktion hinaus gehen (z.B. Ausschlag, Atembeschwerden, Kreislaufbeschwerden etc.), dann ist eine Allergietestung sinnvoll. Konsequenz könnte die Ausstellung eines Notfallsets oder der Beginn einer allergenspezifischen Immuntherapie (AIT) sein. Eine reine positive Allergietestung (sog. Sensibilisierung) ohne bisher erlebte Reaktionen auf Insektenstiche ist aber nicht aussagekräftig, da sie keine Prognose bezüglich des nächsten Stiches erlaubt. Auch bei einer reinen Lokalreaktion (also verstärkte Schwellung im Bereich der Stichstelle) , ist noch keine Testung erforderlich, da sie (mit oder ohne positivem Allergietest) kein erhöhtes Risiko für eine systemische Reaktion des Körpers (also Kreislauf, Atmung etc.) beim nächsten Stich darstellt. Ausgenommen davon sind Patient:innen mit wiederholten starken Lokalreaktionen und häufigen Stichereignissen, die ihre Lebensqualität deutlich einschränken. Hier kann nach Vorliegen eines positiven Allergietests auch eine allergenspezifische Immuntherapie (AIT) in Erwägung gezogen werden.